Sagen Sie es Ihren Klient:innen.

Arbeiten Sie mit ombra, sagen Sie es Ihren Klient:innen. Dieser Text hilft Ihnen dabei.

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Warum Sie das mitteilen

Für die Daten Ihrer Klient:innen und Anfragenden sind Sie verantwortlich. Deshalb teilen Sie ihnen mit, wer Sie sind, was Sie mit ihren Daten tun und welche Rechte sie haben. Das verlangt die DSGVO (Artikel 13 und 14), und Ihr Berufskodex verlangt dasselbe.

Übernehmen Sie den Text unten in Ihre eigene Datenschutzerklärung und ergänzen Sie die Stellen in eckigen Klammern. Wählen Sie bei [Belgien] und [Niederlande], was für Ihre Praxis gilt, und streichen Sie den Rest. Er ist ein Ausgangspunkt, keine Rechtsberatung: Passen Sie den Text an Ihre Praxis an.

Tragen Sie pro Zweck ein, welche Rechtsgrundlage Sie verwenden und warum Sie Gesundheitsdaten verarbeiten dürfen; lassen Sie das bei Bedarf prüfen. Sagen Sie, welche Daten erforderlich sind und warum, welche nicht und was geschieht, wenn jemand erforderliche Daten nicht angibt. Erhalten Sie Daten von anderen, sagen Sie, welche und von wem. Haben Sie jemanden als Datenschutzbeauftragte:n benannt, nennen Sie diese Person.

Der Text

Datenschutz bei [Name Ihrer Praxis]

[Ihr Name], [Psycholog:in, klinische:r Psycholog:in, Psychotherapeut:in oder Therapeut:in], [Adresse Ihrer Praxis], [E-Mail-Adresse], ist verantwortlich für die Daten, die Sie mit uns teilen. [Haben Sie jemanden als Datenschutzbeauftragte:n benannt? Nennen Sie die Person hier, mit ihren Kontaktdaten.]

Wofür

Wir verwenden Ihre Daten, um Ihre Anfrage zu bearbeiten, Termine mit Ihnen zu vereinbaren und, wenn wir Sie begleiten, Ihre Patientenakte zu führen, wie es das Gesetz verlangt. Wir verwenden sie für nichts anderes.

Welche Daten

Was Sie uns selbst geben: Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und Ihr Anliegen. Begleiten wir Sie, auch was für Ihre Akte nötig ist, etwa Ihre [Nationalregisternummer oder BSN], Ihre:n Hausärzt:in, wenn Sie das möchten, und Berichte über unsere Gespräche. [Erhalten wir Daten über eine andere Person, etwa Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt oder eine überweisende Stelle? Sagen Sie hier, von wem und welche.]

Was Sie angeben müssen

Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten brauchen wir, um Ihre Anfrage zu bearbeiten: Ohne sie können wir Ihnen nicht helfen. [Verlangen das Gesetz, Ihre Krankenkasse oder Ihr Krankenversicherer mehr, etwa Ihre Nationalregisternummer oder BSN? Sagen Sie hier, was, und was geschieht, wenn Sie es nicht angeben.] Alles andere geben Sie nur an, wenn Sie das möchten.

Warum wir das dürfen

Wir verarbeiten Ihre Daten, um Sie behandeln zu können, und weil das Gesetz uns verpflichtet, eine Akte zu führen. Was Sie uns anvertrauen, unterliegt unserer Schweigepflicht.

Mit wem

Wir arbeiten mit ombra, einer gesicherten digitalen Patientenakte. ombra speichert Ihre Daten in unserem Auftrag in Rechenzentren in der Europäischen Union und verwendet sie für nichts anderes. ombra arbeitet dafür mit Microsoft. Für bestimmten Support und bestimmte Sicherheitsaufgaben kann Microsoft von außerhalb der Europäischen Union aus arbeiten; dann gelten die Garantien, die die DSGVO verlangt, etwa die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Eine Kopie dieser Garantien können Sie bei uns anfordern. [Teilen Sie Daten mit anderen, etwa einer Hausärztin oder einem Hausarzt, einer Krankenkasse oder einem Krankenversicherer? Nennen Sie sie hier, und wann.] Darüber hinaus teilen wir Ihre Daten mit niemandem, es sei denn, das Gesetz verpflichtet uns dazu.

Wie lange

Begleiten wir Sie, bewahren wir Ihre Akte [Belgien: mindestens 30 und höchstens 50 Jahre nach unserem letzten Kontakt, wie es das belgische Qualitätsgesetz verlangt] [Niederlande: 20 Jahre nach der letzten Änderung, oder länger, wenn das für eine gute Versorgung nötig ist, wie es die niederländische WGBO verlangt, das Gesetz über den medizinischen Behandlungsvertrag]. Begleiten wir Sie nicht, löschen wir Ihre Anfrage [die Aufbewahrungsfrist, die Ihre Praxis dafür anwendet] nach unserem letzten Kontakt.

Ihre Rechte

Sie dürfen Ihre Akte einsehen und eine Kopie davon erhalten. [Belgien: Sie erhalten so schnell wie möglich Einsicht, spätestens innerhalb von 15 Tagen, nachdem wir Ihren Antrag erhalten haben, und die erste Kopie ist kostenlos.] [Niederlande: Sie erhalten so schnell wie möglich eine Antwort, spätestens innerhalb eines Monats.] Sie können erfragen, wer Ihre Akte eingesehen hat, Daten berichtigen oder ergänzen lassen und sie in bestimmten Fällen löschen oder ihre Verwendung einschränken lassen. Daten, die Sie selbst angegeben haben und die wir digital führen, können Sie in einem gängigen Format mitnehmen; wenn es technisch möglich ist, senden wir sie direkt an eine andere Gesundheitsfachperson. [Niederlande: Sie können uns auch bitten, Ihre Akte zu vernichten.] Senden Sie Ihre Frage an [E-Mail-Adresse].

Fragen oder Beschwerden

Sagen Sie es uns, wenn Sie mit etwas nicht zufrieden sind. [Belgien: Sie können sich auch an die Datenschutzbehörde wenden (www.datenschutzbehorde.be) und zu Ihren Rechten als Patient:in an den föderalen Ombudsdienst „Rechte des Patienten“.] [Niederlande: Sie können sich auch an die Autoriteit Persoonsgegevens wenden, die niederländische Datenschutzbehörde (www.autoriteitpersoonsgegevens.nl), und mit einer Beschwerde über Ihre Behandlung an unsere:n Beschwerdebeauftragte:n (klachtenfunctionaris), [Name oder Organisation].]

Möchten Sie Ihren Klient:innen mehr über ombra selbst sagen? Dann verweisen Sie auf ombracare.com/de/fuer-klienten.

Für Gruppen

In einer Gruppe hören alle, was die anderen erzählen. Weisen Sie Ihre Teilnehmenden darauf hin, zum Beispiel mit diesem Satz in Ihrem Einschreibeformular:

Was in der Gruppe geteilt wird, bleibt in der Gruppe. Darum bitten wir auch Sie.

Wo Sie den Text einsetzen

  • Auf der Datenschutzseite Ihrer eigenen Website, mit einem Link neben Ihrer Buchungsseite und Ihren Formularen.
  • Im Datenschutztext Ihres Anfrageformulars in ombra, unter „Aanmeldingen“ bei „Website“. Fassen Sie ihn dort zusammen und verweisen Sie auf Ihre Website.
  • Im Datenschutztext des Einschreibeformulars einer Gruppe, in den Einstellungen dieses Formulars.
  • Beim ersten Gespräch, auf Papier oder in Ihrer E-Mail.

Was ombra für Sie tut, steht im Auftragsverarbeitungsvertrag (auf Englisch).

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